Wichtig für Ihr Tagesgeschäft ab 01.07.2020
Damit Ihre gebuchten Artikel und Ihre Rechnungen ab dem 01.07.2020 korrekt sind klären Sie bitte folgende Punkte mit Ihrer Buchhaltung:
1. Müssen neue Artikel mit neuen Fibunummern, Steuerschlüsseln und Steuersätzen angelegt werden?
Wenn Sie neue Artikel mit Fibunummern, Steuerschlüsseln und Steuersätzen anlegen müssen, können Sie dies bereits vor dem 01.07.2020 machen. Bitte setzen Sie die gesamte Artikelgruppe auf deaktiviert und aktivieren Sie diese am 01.07.2020 bzw. deaktivieren Sie die Artikel mit 19% am 01.07.2020.
2. Können Sie ggf. die vorhandenen Artikel einfach mit dem neuen Steuersatz, Fibunummern und/oder Steuerschlüssel überschreiben?
Wenn Sie bei Ihren bestehenden Artikeln einfach die Steuersätze überschreiben, muss dieser Vorgang am 30.06.2020 Abends oder vor der ersten Buchung am 01.07.2020 gemacht werden.
3. Wenn Sie mit einem der unten angeführten Bereich arbeiten, MÜSSEN hier die neuen Artikel mit dem neuen Steuersatz hinterlegt werden.
Der Vorgang muss vor der ersten Buchung/Rechnung in diesem Bereich am 01.07.2020 gemacht werden.
Greenfeezuordnung
Lesergebühren
Kundenpakete
Nenngelder im Bereich Turniere
Guthaben und Ballautomat Artikel
4. Wenn Sie mit Gutscheinen arbeiten bei denen eine MwSt. hinterlegt ist machen Sie Ihre Anpassungen bitte direkt bei diesem Artikel.
Monatlicher Rechnungslauf mit bestehenden "Offenen Posten" ab 01.07.2020
1. Ändert sich der Bruttobetrag oder bleibt dieser? Bitte prüfen Sie ggf. Ihre Verträge um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen.
2. Wählen Sie im Bereich "Offene Posten" den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 aus und Klicken Sie auf "Mwst Ändern" für alle Artikel wird die MwSt. angepasst.
3. Wenn Sie neue Fibunummern/Steuerschlüssel für die Artikel mit den neuen Steuersätzen benötigen, lesen Sie die erhaltene Datei von Ihrer Buchhaltung ein.
4. Machen Sie den Rechnungslauf wie gewohnt.
5. Erstellen Sie am Ende des Monats Ihren Buchhaltungsexport
Wichtig: Lesen Sie bitte die komplette Beschreibung in unserem Handbuch nach.
Unterjährige Mitgliedschaften
1. Klären Sie ab ob es sich um einen Monatszahler handelt.
2. Handelt es sich um einen Monatszahler beachten Sie bitte, dass die Monate von Juli bis Dezember 2020 mit dem neuen Steuersatz gebucht werden und ab Januar 2021 wieder der ursprüngliche Steuersatz verwendet wird.
Wichtig: Lesen Sie bitte die komplette Beschreibung in unserem Handbuch nach.